Anlaufstelle für frühkindliche Kommunikation und Sprachentwicklung
Maria Matscheko, BSc
Logopädin
Mein Ziel ist es, dass sich jedes Wunder „Kind“, das durch meine Tür spaziert, gesehen und verstanden fühlt – auch, wenn es vielleicht noch nicht alle sogenannten „Meilensteine“ erreicht hat.
Wenn Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung bestehen, ist eine möglichst frühe Intervention ausschlaggebend. Dies kann bedeuten, dass wir uns bereits vor dem zweiten Geburtstag Ihres Kindes kennenlernen, etwa wenn es wenig Interesse an der Kommunikation zeigt – oder auch erst im vorletzten Kindergartenjahr, wenn vereinzelte Laute oder Satzstrukturen noch Probleme bereiten.
Ob wir uns wöchentlich zu Therapie und Beratung oder im Abstand von mehreren Monaten (watchful waiting) sehen, wird ebenso wie die gewählten Methoden und Vorgehensweisen ganz an Sie und vor allem an Ihr Kind angepasst sein.
Telefonische Kontaktaufnahme unter 0670 / 405 20 99
Klärung von Bedarf & Fragen
Terminvereinbarung oder Aufnahme in meine Warteliste
Verordnung für 10×60 Min. Logopädie holen
Der Überweisungsschein kann vom Haus- oder Facharzt (z.B. Kinderarzt) Ihres Vertrauens ausgestellt werden.
Je jünger Ihr Kind ist, desto sinnvoller sind längere Zeiteinheiten, da es oft eine Weile dauert, bis sie ankommen und sich auf die Therapieinhalte einlassen können – selbst bei regelmäßiger Begleitung.
Ich habe außerdem die Erfahrung gemacht, dass 30 und sogar auch oft 45 Minuten einfach zu wenig für eine abwechslungsreich gestaltete Therapieeinheit und den Austausch mit den Eltern/Bezugspersonen sind, was aber unabdingbar und bedeutend für den Erfolg der Therapie ist.
Mit der Verordnung zum vereinbarten Ersttermin erscheinen (oder diesen ehestmöglich absagen, wenn es Ihnen doch nicht möglich ist, ihn wahrzunehmen)
Bei diesem Termin lernen wir uns kennen und klären die weiteren Schritte: Therapieziele, eng- oder weitmaschiger gestaltete Beratungs- und/oder Therapietermine, Miteinbeziehung weiterer Fachkräfte, …
Falls Sie relevante Vorbefunde oder Therapieberichte haben, bringen Sie diese ebenfalls gerne mit!
Im Falle einer Absage, die erst innerhalb von 24 Stunden vor dem für Sie reservierten Termin erfolgt, verrechne ich pauschal ein Ausfallshonorar von € 27,-. Bei Nichterscheinen ohne Absage verrechne ich € 75,- und Sie rutschen ans Ende meiner Warteliste. Ausfallshonorare können nicht bei Ihrer Krankenkasse geltend gemacht werden.
Erhaltene Rechnung per Überweisung begleichen
Ich gebe Ihnen bei jedem Termin eine Honorarnote mit. Zahlungsziel: innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungserhalt
Meine aktuellen Tarife sind: 110€ für 60 Minuten und 85€ für 45 Minuten
Weiters können Kosten für Befunde, Vernetzungstätigkeiten und Hausbesuche auf Sie zukommen. Für nähere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung!
Rückerstattung bei Ihrem Krankenversicherungsträger beantragen
Sie können dies bereits tun, auch wenn (noch) nicht alle verordneten Therapieeinheiten stattgefunden haben.
Wichtiger Hinweis: Da ich als Wahltherapeutin tätig bin, erhalten Sie nur einen Teil des Betrages (in den meisten Fällen ca. 60% des Tarifes) zurück! Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse direkt.
Sie können den Restbetrag bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.
Zusätzliche Kosten für Befunde oder Vernetzungstätigkeiten werden nicht in allen Fällen übernommen.